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Mobirise

Energiewende • wir unterstützen die Idee, Energie aus regenerativen Quellen zu erzeugen, fordern jedoch die Abkehr von der Konzentration auf Windkraft und unterstützen Forschung an Alternativen •
      Windkraftausbau in der derzeitigen Form: stoppen! Ausbau nur mit Beteiligung
      betroffener Bürger und mit deutlich höheren Abständen zu Häusern! •
      Fakten: Stand 2023: 5,5 % der Landkreisfläche ist bebaut, fast 1000 WKA im Kreis
      Die Anlagen produzieren das 40- fache unseres Eigenverbrauchs,
      Ziel der Landesregierung für ganz SH: 2 % Fläche, 5-faches des Eigenverbrauchs


Die Menschheit könne das Klima auf einem Optimum einpendeln.

Ein unglaublich vermessener Grundgedanke

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Wie viele Windkraftanlagen verträgt der ländliche Raum?

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Der charakteristische Landschaftsraum,
welch Ironie
wird zur Windkraftdeponie


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Vorrangflächen für Windenergie OVG 2023
Gericht kippt Windflächen in Schleswig-Holstein

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PV 2020 - 54 TWh soll werden bis 2037 345 TWh
Wind offshore 2020 - 8 GW soll werden bis 2037 58,5 GW
Wind onshore 2020 - 54 GW soll werden bis 2037 158 GW

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Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
11.01.2023
Beitrag zur Energiesicherheit durch Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Privilegierungstatbestand für Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Grünem Wasserstoff bei Verbindung mit Windenergieanlagen zur Nutzung des produzierten Stroms durch Elektrolyseure insbesondere in Zeiten eines Stromüberangebotes, Verordnungsermächtigung für Bundesländer zur Öffnung von Braunkohletagebauflächen für den Einsatz von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, Klarstellung zu Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung;
Einfügung §§ 249a und 249b Baugesetzbuch, Änderung §§ 4 und 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Anlage 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Windkraftanlagen, Erhöhung der Flächenbegrenzung, Hinzunahme von Photovoltaikanlagen; Privilegierung von Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen; zweifache Höhe der Windenergieanlage als Mindestabstand zur Wohnbebauung (2-H-Abstandsgebot);
Zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ Baugesetzbuch sowie versch. §§ Windenergieflächenbedarfsgesetz, Einfügung § 25f und Änderung § 14 Baunutzungsverordnung sowie §§ 37 und 48 Erneuerbare-Energien-Gesetz

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fast 1000 WKA in Dithmarschen, das reicht !

Steuerung der Windenergienutzung
Die Windenergiebranche hat ein solides Wachstumspotenzial und bietet erhebliche wirtschaftliche Chancen. Doch beim Ausbau der Windenergie müssen zahlreiche Aspekte und teilweise unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Unter anderem geht es um den Schutz von Mensch und Natur und die Sicherung von Räumen, die für andere Nutzungen vorgesehen sind. Daher ist es wichtig, die Windenergienutzung sorgfältig zu planen und zu steuern.

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Oben ist der Zusand des WKA Ausbau zu sehen - kommt 2 H dann gnade uns Gott
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landesplanung/raumordnungsplaene/raumordnungsplaene_wind/fh_teilfortschreibung_lep_wind_RP3.html

Artikel 2
Weitere Änderung des Baugesetzbuchs
Das Baugesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 249 wird folgender Absatz 10 angefügt:
„(10) Der öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung steht einem Vorhaben nach § 35 Absatz 1
Nummer 5, das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient, in der Regel nicht entgegen,
wenn der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zu einer zulässigen baulichen
Nutzung zu Wohnzwecken mindestens der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entspricht. Höhe im
Sinne des Satzes 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors.“
2. Dem § 249b Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Rechtsfolge des § 249 Absatz 2 Satz 1 und 2 tritt im Geltungsbereich der Rechtsverordnung nicht ein.“

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